Ein "bem tombado" ist ein "Gut, das unter Denkmalschutz steht". Der Akt der Erklärung nennt sich "tombamento", "das Unter-Schutz-Stellen", und wird von staatlichen Institutionen in Form eines "ato administrativo", einer "Rechtsverordnung" vorgenommen. Geschützt werden vor allem "bens de valor histórico", "Güter/Objekte von historischem Wert".
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